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Über den Prüfungsverlauf einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse und des Gesamtergebnisses ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Die Niederschrift muß Angaben enthalten über a) die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, b) die zur Prüfung zugezogenen Fachlehrerinnen und Fachlehrer, c) sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer, d) die Prüfungsfächer und die Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge, e) das Gesamtergebnis.
Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des…
Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern…
Über den Gang der Prüfung und das Ergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen und mit den Prüfungsarbeiten zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Niederschrift ist…
Über den Gang der Prüfung und das Ergebnis ist eine Niederschrift zu fertigen und mit den Prüfungsarbeiten zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Niederschrift ist…
Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung des Ergebnisses ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie ist von den Mitgliedern des…
Über den Verlauf der mündlichen Prüfung, einer Ergänzungsprüfung und über die Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.