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Sauerstoff-Fernleitungen im Sinne dieser Verordnung sind Rohrleitungen, die mit einem Überdruck von mehr als 1 bar betrieben werden, sofern die Rohrleitungen den Bereich eines Werksgeländes überschreiten und nicht Zubehör einer Anlage zum Erzeugen, Verarbeiten oder Lagern von Sauerstoff sind.
Zu den Sauerstoff-Fernleitungen nach Absatz 1 gehören alle Einrichtungen, die dem Leitungsbetrieb dienen, wie Verdichter-, Regler- und Übergabestationen.
Zu den Sauerstoff-Fernleitungen im Sinne dieser Verordnung gehören nicht Leitungen, die benachbarte Werksgelände verbinden, auch wenn diese durch Straßen oder Schienenwege räumlich getrennt sind.
„Wasserstofffernleitungsnetz“ ein Netz von Rohrleitungen für den Transport von Wasserstoff mit einem hohen Reinheitsgrad, insbesondere ein Netz, das…
Hochdruckfernleitungen für den Wasserstofftransport sowie Verteilerleitungen für die lokale Verteilung von Wasserstoff, die zahlreichen Netznutzern transparent…
„Wasserstoffverbindungsleitung“ eine Wasserstoffverbindungsleitung im Sinne des Artikels 2 Nummer 40 der Richtlinie (EU) 2024/1788;
Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb von Fernleitungen zum Befördern von Sauerstoff (Sauerstoff-Fernleitungen).
Sauerstoff-Fernleitungen müssen nach den Vorschriften des Anhangs zu dieser Verordnung und im übrigen nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden.…
Rohrfernleitungsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind Rohrfernleitungsanlagen, Die Anlagen im Sinne des Satzes 1 umfassen neben den Rohrleitungen auch alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.