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Die Rechte aus der Genehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Abgrabung begonnen wird. Die Frist kann auf Antrag des Unternehmers verlängert werden.
Die Genehmigungsbehörde kann den Unternehmer verpflichten, das Abbau- und Betriebsgelände unverzüglich herzurichten, wenn a) die Abgrabung vorzeitig eingestellt oder länger als ein Jahr unterbrochen wird oder b) die Genehmigung aufgehoben oder erloschen ist. Die Genehmigungsbehörde kann zu diesem Zweck neue Auflagen erteilen.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder zwei Jahre lang nicht…
Die Erlaubnis ist ferner zu widerrufen, wenn aus Gründen, die der Erlaubnisinhaber zu vertreten hat, die Aufsuchung nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung…
Die Abgrabung bedarf einer Genehmigung nach diesem Gesetz, wenn sie langer als drei Jahre unterbrochen worden ist.
Handelt der Unternehmer den Vorschriften dieses Gesetzes zuwider, kommt er, insbesondere trotz Aufforderung, innerhalb einer gesetzten Frist seinen ihm durch…
Die Genehmigung erlischt, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Bestandskraft der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung…
Der Unternehmer kann vor Einreichung des Genehmigungsantrages durch eine Voranfrage zur Genehmigungsfähigkeit oder zu Einzelfragen der Abgrabung und Herrichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.