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Der Genehmigungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde (§ 4) einzureichen. Bei Vorhaben nach § 12 Abs. 3 gilt der Genehmigungsantrag als mit dem Antrag auf Baugenehmigung oder bauordnungsrechtliche Zustimmung gestellt.
Mit dem Genehmigungsantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen, insbesondere Pläne, Dokumentationen, Fotografien, Gutachten, Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, einzureichen. Die Denkmalschutzbehörde kann im Einzelfall die erforderlichen Unterlagen anfordern und verlangen, dass der Genehmigungsantrag durch vorbereitende Untersuchungen ergänzt wird.
Bei Kulturdenkmalen im Sinne von § 2 Abs. 5 Buchst. a bis c, f und g, soweit es sich um unbewegliche Kulturdenkmale handelt, ist insbesondere die zuständige Naturschutzbehörde rechtzeitig zu beteiligen.
Entscheidet die zuständige Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags über die Genehmigung, so gilt diese als erteilt, wenn nicht die zuständige Behörde die Entscheidung über einen Genehmigungsantrag unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Antragsstellers aussetzt. Eine Aussetzung kann höchstens auf zwei Jahre festgesetzt werden, soweit dies zur Klärung der Belange des Denkmalschutzes, insbesondere für vorbereitende Untersuchungen erforderlich ist.
Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Entscheidet die zuständige Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Genehmigung, so…
„(5) Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung begonnen oder die Ausführung länger als zwei Jahre…
Die zuständige Denkmalbehörde kann die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach diesem Gesetz für höchstens ein Jahr aussetzen, soweit…
1Die Genehmigung zur Veränderung von Baudenkmälern und Denkmalbereichen ist schriftlich oder elektronisch beim Landesdenkmalamt zu beantragen. 2Dem Antrag sind…
Beabsichtigt die zuständige Denkmalbehörde, die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Klärung der Belange des Denkmalschutzes nach §…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.