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Die Landesregierung hat den Biggebeitrag im Wege der Rechtsverordnung herabzusetzen oder aufzuheben, wenn die Verpflichtungen, die der Ruhrverband zum Bau der Biggetalsperre eingegangen ist, dies zulassen.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende Vorschriften aufzuheben:
Zum Bau einer Biggetalsperre im Kreis Olpe haben die durch die Biggetalsperre Begünstigten an den Ruhrverband in Essen einen Beitrag (Biggebeitrag) zu leisten.…
Die Wasserversorungsunternehmen haben den Biggebeitrag ihrer Wasserbezieher auf Anfordern des Ruhrverbandes einzuziehen und an den Ruhrverband abzuführen.
Beitragspflichtige, die ein Wasserversorgungsunternehmen betreiben, haben den Biggebeitrag nur für den Teil des bezogenen oder entnommenen Ruhrwassers zu…
Die Beiträge gemäß Absatz 1 und 2 können Beitragspflichtigen vom Verband mit Genehmigung der Landesregierung ganz oder teilweise gestundet werden, wenn und…
Hat im Falle des Absatzes 1 die eingespeiste Ruhrwassermenge im Vorjahr 90% oder mehr der insgesamt in das Rohrnetz eingespeisten Wassermenge betragen, so ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.