Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Biggebeitrag der Wasserbezieher und Wasserentnehmer beträgt 1,79 Cent je m³ bezogenen oder entnommenen Ruhrwassers.
Für Beitragspflichtige, die in einem von dem Talsperrenausgleich nicht unmittelbar beeinflussten Teil des Einzugsgebiets der Ruhr Wasser entnehmen oder solches Wasser beziehen (Oberlieger), beträgt der Biggebeitrag 0,45 Cent je m³ bezogenen oder entnommenen Wassers.
Beitragspflichtige, die ein Wasserversorgungsunternehmen betreiben, haben den Biggebeitrag nur für den Teil des bezogenen oder entnommenen Ruhrwassers zu leisten, der von ihnen nicht in das Rohrnetz der öffentlichen Wasserversorgung weitergeleitet wird.
Hat im Falle des Absatzes 1 die eingespeiste Ruhrwassermenge im Vorjahr 90% oder mehr der insgesamt in das Rohrnetz eingespeisten Wassermenge betragen, so ist…
Die Wasserversorungsunternehmen haben den Biggebeitrag ihrer Wasserbezieher auf Anfordern des Ruhrverbandes einzuziehen und an den Ruhrverband abzuführen.
Wasserentnehmer sind die Eigentümer, Pächter und sonstigen Nutzungsberechtigten von Anlagen, durch die Ruhrwasser entnommen wird. Der Eigentümer und der Pächter…
Die Kosten, die dem Verband für die Beschaffung und Bereitstellung von Wasser zur Trink- und Betriebswasserversorgung sowie für den Ausgleich der Wasserführung…
Die Beitragspflichten der Mitglieder nach § 6 Absatz 1 sind öffentliche Lasten (Abgaben). Sie betragen für das Mitglied nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 pro Einwohner…
Zum Bau einer Biggetalsperre im Kreis Olpe haben die durch die Biggetalsperre Begünstigten an den Ruhrverband in Essen einen Beitrag (Biggebeitrag) zu leisten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.