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Der Abschluß und die Änderung von Fischereipachtverträgen bedürfen der Genehmigung durch die Fischereibehörde. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Fischereibehörde nicht innerhalb von vier Monaten eine Entscheidung getroffen hat.
Der Verpächter ist verpflichtet, den Abschluß und die Änderung eines Fischereipachtvertrages der Fischereibehörde innerhalb eines Monats nach Abschluß des Vertrages anzuzeigen.
Abschluss und Änderung eines Fischereipachtvertrags sind binnen eines Monats unter Vorlage des Vertrags vom Verpächter der Fischereibehörde anzuzeigen. Das…
Abschluss und Änderungen eines Fischereipachtvertrages bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form. Die Pachtzeit muß mindestens zwölf Jahre betragen;…
Der Fischereipachtvertrag gibt die Befugnis zum Abschluß von Fischereierlaubnisverträgen.
Die Satzung und Änderungen der Satzung bedürfen der Genehmigung durch die Fischereibehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Satzung oder Änderungen…
Abschluss, Verlängerung, Änderung und Kündigung eines Fischereipachtvertrags bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Form. Die Mindestpachtzeit beträgt…
Der Fischereipachtvertrag gibt die Befugnis zum Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.