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Wird ein Fischereirecht durch den Abschluß von Fischereierlaubnisverträgen genutzt, so sind Verträge in angemessener Zahl abzuschließen, wobei keine Gegenleistung gefordert werden darf, die in einem Mißverhältnis zum Verkehrswert des übertragenen Rechts steht. Der Fischereiberechtigte ist verpflichtet, auf Verlangen der Fischereibehörde innerhalb einer bestimmten Frist über die Fischereierlaubnisverträge, insbesondere deren Zahl, Auskunft zu erteilen. Die Fischereibehörde kann anordnen, in welcher Zahl Fischereierlaubnisverträge abzuschließen sind. Den Anordnungen ist der Fischbestand zugrunde zu legen. Will ein Fischereiberechtigter an einem stehenden Gewässer die Fischerei auch selbst ausüben, so ist dies bei der Anordnung über die angemessene Zahl der abzuschließenden Erlaubnisverträge zu berücksichtigen.
Ein Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins sind oder die gemäß § 31 Absatz 3 Nummer 3 keines Fischereischeins bedürfen. Inhaberinnen und Inhaber von Fischereischeinen haben bei der Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen auf Verlangen den Fischereischein und den Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe vorzuzeigen. Ausgabestellen von Fischereierlaubnisscheinen dürfen den Fischereischein und den Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe prüfen.
Ein Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaber eines Fischereischeins sind. Die Rechte aus einem…
Durch Auflagen ist ferner sicherzustellen, daß der Pächter Fischereierlaubnisverträge in angemessener Zahl abschließt, wobei keine Gegenleistung gefordert…
Die Ausübung des Fischereirechts kann einem anderen durch Vertrag in vollem Umfang (Fischereipachtvertrag) oder unter Beschränkung auf den Fischfang…
Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigte oder -berechtigter oder Fischereipächterin oder -pächter ist, die Fischerei ausübt, muss unabhängig…
Fischereiliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Fischereibehörde; dies gilt nicht, wenn an der Veranstaltung nur Mitglieder eines…
Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, den Fischfang ausübt, muss unbeschadet des § 27 einen Erlaubnisschein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.