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Bei dem Ministerium wird ein Beirat für das Fischereiwesen gebildet. In den Beirat werden berufen - auf Vorschlag des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. sechs Mitglieder, - auf gemeinsamen Vorschlag des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. und des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e.V. ein Mitglied, - auf Vorschlag des Verbandes der Fischereigenossenschaften Nordrhein-Westfalens e.V. ein Mitglied, - auf Vorschlag des Verbandes nordrhein-westfälischer Fischzüchter und Teichwirte e.V. ein Mitglied, - auf Vorschlag der Tierschutzverbände ein Mitglied, - auf Vorschlag der anerkannten Naturschutzvereinigungen im Sinne des § 66 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist, ein Mitglied.
Der Beirat für das Fischereiwesen hat die Aufgabe, das Ministerium zu beraten; er ist in grundsätzlichen fischereifachlichen Fragen zu hören.
Die Mitglieder des Beirates für das Fischereiwesen sind ehrenamtlich tätig. Sie werden vom Ministerium für die Dauer von vier Jahren berufen, soweit sie nicht vor Ablauf der Frist ausscheiden oder abberufen werden. Eine erneute Berufung ist zulässig.
Der Fischereiberater ist ehrenamtlich tätig. Er wird für die Dauer von vier Jahren berufen. Eine erneute Berufung ist zulässig.
Die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes berufenen Mitglieder des Fischereibeirats üben ihre Tätigkeit bis zum Ablauf der bei ihrer Berufung vorgesehenen…
Als Beisitzende sollen nur Personen berufen werden, die an einem Ausbildungslehrgang für Fischereiberaterinnen und Fischereiberater oder Prüferinnen und Prüfer…
Soweit in diesem Gesetz und in den Verordnungen zu diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, ist die untere Fischereibehörde sachlich zuständig. Ist eine…
Bei der Fischerprüfung sind ausreichende Kenntnisse über die Fische, über Fanggeräte und deren Gebrauch, über die Behandlung gefangener Fische und die…
Amtlich verpflichtete Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Erneute Bestellungen sind für jeweils weitere…
Zum Schutz der Fischerei können durch Rechtsverordung des Ministeriums nach Anhörung des Beirats für das Fischereiwesen Bestimmungen getroffen werden über: a)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.