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Es wird eine Fischereiabgabe erhoben, die der obersten Fischereibehörde zufließt und nach Anhörung des Beirats für das Fischereiwesen zur Förderung der Fischerei zu verwenden ist. Die Fischereiabgabe darf das Vierfache der Gebühr für die Ausstellung des Nachweises über die entrichtete Fischereiabgabe bei Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens nicht überschreiten. Das Nähere über die Erhebung, Höhe und Verwendung der Fischereiabgabe bestimmt das Ministerium durch Rechtsverordnung.
Die Erhebung von Gebühren für den Fischereischein richtet sich nach den gebührenrechtlichen Vorschriften [4]. Mit diesen Gebühren kann eine Fischereiabgabe…
Die Fischereiabgabe ist für die Förderung des Fischereiwesens zu verwenden, insbesondere für
Die Erhebung von Gebühren für den Fischereischein und die Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe einschließlich der Eintragung in…
Die Fischereiabgabe kann unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens (Onlinedienst) des Landesamtes oder bei der örtlich zuständigen Gemeinde entrichtet…
Auf Antrag wird über die Entrichtung der Fischereiabgabe einschließlich der Eintragung in das Fischereiregister ein Nachweis ausgestellt. Der Nachweis ist bei…
Bei der Erteilung des Fischereischeines ist mit der Gebühr für den Fischereischein eine Fischereiabgabe in folgender Höhe zu erheben: beim Jugendfischereischein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.