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Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen.
Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen. Achter Abschnitt Entschädigung
Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.
Das Einbringen von Stoffen in oberirdische Gewässer zu Zwecken der Fischerei (Fischereigeräte u. ä.) bedarf keiner Erlaubnis oder Bewilligung, soweit dadurch…
Es ist verboten, als Kapitän Fanggerät, das einer durch Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Absatz 5 festgelegten technischen Beschreibung nicht oder nicht…
Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Rechte auf Benutzung ständiger Fischereivorrichtungen sowie auf Gebrauch eines anderen bestimmten Fangmittels…
Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, den Fischfang ausübt, muss unbeschadet des § 27 einen Erlaubnisschein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.