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Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung.
Der Zweckverband ist ein Gemeindeverband; Vorschriften, die bestimmen, daß sie für die Gemeindeverbände gelten, finden auf den Zweckverband Anwendung, so weit sich aus ihnen oder aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.
1Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2Er regelt seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. 3In…
Die Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes werden im Rahmen dieses Gesetzes durch eine Verbandssatzung geregelt.
Die Rechtsverhältnisse des Zweckverbandes werden im Rahmen dieses Gesetzes und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit durch Verbandssatzung geregelt.
Die Rechtsverhältnisse des Zweckverbands werden im Rahmen dieses Gesetzes durch eine Verbandssatzung geregelt.
Natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts können neben einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband Mitglieder des Zweckverbands sein, wenn…
Das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände, ihre Angelegenheiten in privatrechtlichen Rechtsformen zu erledigen, bleibt unberührt. 2. Abschnitt Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.