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Die Gemeinden Buldern und Hiddingsel (Amt Buldern) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Buldern.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Limbergen (Amt Rorup) folgende Fluren (Flurstücke) eingegliedert: Gemarkung Limbergen Flur 9 Nr. 43/halb, 45 bis 55, 58, 62 bis 67, 72, 73, 80, Flur 10 Nr. 7 bis 11, 15 bis 42, 53 bis 57, 60, 62, 64, 78, Fluren 11 bis 18 ganz.
Das Amt Buldern wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Buldern.
Die Gemeinden Allen, Freiske, Hilbeck, Osterflierich, Osttünnen, Rhynern - ohne die in § 10 Abs. 4 genannten Flurstücke -, Süddinker und Wambeln (Amt Rhynern)…
Die Gemeinden Appelhülsen, Darup - mit Ausnahme der in § 38 Abs. 2 Nr. 2 und § 39 Abs. 2 Nr. 1 genannten Fluren und Flurstücke -, Limbergen - mit Ausnahme der…
Die amtsfreie Stadt Attendorn, die Gemeinde Attendorn-Land (Amt Attendorn) -mit Ausnahme der in § 7 Abs. 2 Nr. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinde Helden…
Das Amt Legden wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Legden.
In die neue Gemeinde werden aus der Gemeinde Belle folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Belle Flur 1 Nr. 1 bis 5, 9 bis 17 und 331.
Die Gemeinden Bracht und Brüggen - ohne die in § 4 Abs. 2 Nr. 6 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.