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Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen vom 18. Dezember 1968 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß der Vertrag auf die Gemeinde Düdinghausen keine Anwendung findet. Die Bestimmungen des Oberkreisdirektors des Landkreises Brilon vom 13. Januar 1969 über die Einzelheiten des Zusammenschlusses der amtsangehörigen Gemeinde Düdinghausen (Amt Medebach) mit den Gemeinden Berge, Deifeld, Dreislar, Küstelberg, Stadt Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen und Titmaringhausen zu einer neuen Stadt Medebach werden bestätigt. [Anlage 1 a, 1 b]
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Bigge und Olsberg vom 9. Januar 1969 wird bestätigt. [Anlage 2]
Die Bestätigung der Gebietsänderungsverträge und Bestimmungen wird mit der weiteren Maßgabe erteilt, daß die Verpflichtung, beschlossene und begonnene Maßnahmen durchzuführen, nur gilt, wenn diese haushaltsrechtlich gesichert sind.
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Stadt Billerbeck, Kirchspiel Billerbeck und Beerlage vom 28. Januar 1969 wird mit den Maßgaben bestätigt, daß…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Barnhausen, Berghausen, Stadt Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf,…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen sowie der Stadt Ahlen vom 14.20. Februar 1969 wird mit folgenden Maßgaben…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Lommersum, Metternich, Müggenhausen, Vernich und Weilerswist vom 7., 14. und 20. Juni 1968 wird mit folgenden…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Geich-Obergeich, Merode und Schlich-D'horn vom 12. August 1968 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage…
Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Oberbruch, Dremmen, Porselen und Horst vom 28. Dezember 1967, 5., 9. und 15. Januar 1968 wird mit folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.