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Zuständige Behörde für die Kostenerstattung nach § 4 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen ist die Bezirksregierung Münster.
Die Bezirksregierung Münster ist die zuständige Behörde für:
Die Aufgaben der Kostenerstattung nach dem Gesetz zur Hilfe für Familien bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2…
Für die Feststellungen und Zahlungen des fachbezogenen Sachaufwands gemäß § 26 Absatz 1 Satz 1 des Eingliederungsgesetzes und für die Erstattung der…
Zuständige Behörde für die Bewilligung von Mitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und Teil 3 der…
Zuständige Behörde im Sinne des § 76 Absatz 2 Satz 6 und Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und dieser Verordnung ist die Bezirksregierung Köln.
Die Bezirksregierung ist zuständige Behörde
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.