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Die Gutachterstelle trifft ihre Entscheidung nach mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit.
Die Entscheidung ist dem Betroffenen und den weiteren nach § 10 Abs. 2 antragsberechtigten Personen schriftlich bekanntzugeben. Eine die Bestätigung oder das Zeugnis versagende Entscheidung ist zu begründen. Dabei ist auf den gesundheitlichen Zustand des Betroffenen Rücksicht zu nehmen.
Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Die Entscheidung ergeht im schriftlichen Verfahren, wenn nicht die Voraussetzungen einer Verkündung nach § 35 Abs. 1…
Die Gutachterstelle trifft ihre Entscheidung nach mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Entscheidung ist zu…
Die Entscheidung der Schiedsstelle wird nach der Beratung mündlich verkündet. Sie ist schriftlich zu begründen und den Vertragsparteien mit…
Die Entscheidung der Schiedsstelle ist schriftlich zu begründen und den Vertragsparteien mit Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses über das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung ist zu verkünden und unter Hervorhebung der wesentlichen Aspekte…
Die Schlussentscheidung ist durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden zu verkünden und unter Hervorhebung der wesentlichen Aspekte zu begründen. Verkündung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.