Gesetze
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Die jüdischen Vertragspartner sind berechtigt, an der Erwachsenenbildung mit eigenen Einrichtungen teilzunehmen. Diese werden in die finanzielle Förderung der Erwachsenenbildung durch das Land einbezogen, wenn sie die für das Land Nordrhein-Westfalen geltenden Bewilligungsbedingungen für die staatliche Förderung der Erwachsenenbildung erfüllen.
Die Erwachsenenbildung ist zu fördern. Als Träger von Einrichtungen der Erwachsenenbildung werden neben Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden auch andere…
Voraussetzung für die Förderung der Einrichtungen aus Mitteln des Landes ist die Anerkennung durch die zuständige Bezirksregierung oder für Einrichtungen der…
Betreiben die Kirchen Lehrerfortbildung, wird das Land Lehrern Gelegenheit zur Teilnahme unter den gleichen Voraussetzungen geben, die für die Teilnahme an…
Die Träger der anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung haben Anspruch auf Bezuschussung durch das Land.
Einrichtungen der Weiterbildung können aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Träger der anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung haben Anspruch auf Bezuschussung durch das Land.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.