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Der Kursleiter entscheidet am Ende des Kurses, ob er den Teilnehmer aufgrund seiner Leistung zum nächsthöheren Kurs zuläßt. Der Teilnehmer ist zuzulassen, wenn die Kursabschlußnote mindestens ausreichend ist. Abweichend hiervon kann er auch zugelassen werden, wenn im nächsthöheren Kurs eine erfolgreiche Mitarbeit zu erwarten ist.
Über die Kursabschlußnote ist dem Teilnehmer auf Wunsch eine Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung muß auch das Stundenvolumen des Kurses enthalten und aussagen, ob der Teilnehmer zum nächsthöheren Kurs zugelassen ist.
Nach dieser Verordnung auszubildende Personen sind zur Prüfung zuzulassen, wenn die schriftliche Leistungskontrolle in der Gesamtnote gemäß § 12 Abs. 2…
Ein Teilnehmer, der nicht zum nächsthöheren Kurs zugelassen ist, kann zu Beginn des nächsten Kurses eine Nachprüfung ablegen. Die Prüfung muß inhaltlich auf die…
Zum nächsthöheren Semester wird zugelassen, wer die belegten Fächer mindestens mit der Note ‚ausreichend‘ abgeschlossen hat.
Der Prüfungsausschuß läßt den Teilnehmer zur Abschlußprüfung zu, wenn die für den Lehrgang vorgeschriebenen Kurse mit mindestens ausreichenden Vornoten in allen…
Einverständniserklärung, dass die Schulung mit einer Erfolgskontrolle abschließt, in der sich der Anbieter durch geeignete Maßnahmen davon überzeugt hat, dass…
Einverständniserklärung, dass die Schulung mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle abschließt, in der sich die Schulungsträgerin oder der Schulungsträger davon…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.