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Ein Teilnehmer, der nicht zum nächsthöheren Kurs zugelassen ist, kann zu Beginn des nächsten Kurses eine Nachprüfung ablegen. Die Prüfung muß inhaltlich auf die Anforderungen des vorangegangenen Kurses bezogen sein.
Teilnehmer, die die Abschlußprüfung nicht bestanden haben oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nicht erworben haben, können eine…
Wer die Prüfung nach §§ 19, 20 nicht bestanden hat, kann nicht zur Nachprüfung zugelassen werden.
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der nicht versetzt worden ist, kann zu Beginn des folgenden Schuljahres eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann eine Nachprüfung ablegen, um den Abschluss nachträglich zu erwerben. Der allgemeine Prüfungsausschuss lässt die…
Eine Schülerin oder ein Schüler kann eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben.
Der Kursleiter entscheidet am Ende des Kurses, ob er den Teilnehmer aufgrund seiner Leistung zum nächsthöheren Kurs zuläßt. Der Teilnehmer ist zuzulassen, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.