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Über die bestandene Prüfung in einem Modul der Grundstufe wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 26 und in einem Modul der Aufbaustufen nach dem Muster der Anlage 27 erteilt. Das gilt auch, wenn lediglich einzelne Module absolviert wurden. Gliedert sich die Weiterbildung nicht in eine Grundstufe und Aufbaustufe, wird über die bestandenen Modulprüfungen ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 27 erteilt. Über das Nichtbestehen einer Prüfung erhält der Prüfling von dem Prüfungsvorsitzenden eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnote anzugeben ist. Die Mitteilung hat eine Rechtsbehelfsbelehrung zu enthalten.
Wird der Lehrgang ohne Ablegen der vorgeschriebenen Prüfungen nach Teil 2 beendet, kann die Leitung der Weiterbildungseinrichtung eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang unter Angabe der Dauer und des Inhalts der absolvierten Module erteilen.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Über die bestandene Prüfung in einem Modul der Grundstufe wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 23 und in einem…
Wer die Prüfung endgültig nicht bestanden hat, erhält von der Einstellungsbehörde ein Zeugnis, das auch die Dauer der Ausbildung und die Ausbildungsinhalte…
Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erhalten die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme. Hat…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Feststellungsprüfung und die erreichten Leistungen.
Wer die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden hat, erhält zudem eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über die erbrachten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.