Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Prüfungsfächer in der mündlichen Prüfung bildet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses jeweils einen Fachprüfungsausschuß.
Jeder Fachprüfungsausschuß besteht aus drei stimmberechtigten Mitgliedern:
dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder einem von ihm benannten pädagogischen Mitarbeiter (§ 2 Satz 1) der Einrichtung der Weiterbildung als Vorsitzendem;
dem Fachprüfer, der in der Regel der Kursleiter des abschließenden Kurses sein soll;
dem Schriftführer.
Fachprüfer und Schriftführer sollen in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung für ein Lehramt in der Sekundarstufe I oder II besitzen.
Der Fachprüfungsausschuß setzt die Note der mündlichen Prüfung fest.
Für die Prüfungsfächer in der mündlichen Prüfung bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses jeweils einen oder mehrere Fachprüfungsausschüsse.
Für die mündliche Prüfung und für die Entscheidungen über die Abschlussnote in den Fällen des § 26b Abs. 2 werden Fachprüfungsausschüsse gebildet. Einem…
Für die einzelnen Prüfungsfächer in der mündlichen Prüfung bildet die oder der Vorsitzende des Zentralen Abiturausschusses jeweils einen oder mehrere…
Zur Durchführung der mündlichen Prüfung, der fachpraktischen Prüfung sowie des Abschlusskolloquiums kann der Prüfungsausschuss Fachausschüsse bilden, die…
Für die mündliche Prüfung und für die Entscheidungen über die Abschlussnote in den Fällen des § 34 Absatz 2 Satz 1 werden Fachprüfungsausschüsse gebildet. Einem…
Für die einzelnen Prüfungsfächer bildet die oder der Vorsitzende des allgemeinen Prüfungsausschusses Fachprüfungsausschüsse für die mündliche und gegebenenfalls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.