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Der Prüfungsausschuß entscheidet in allen Prüfungsangelegenheiten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er entscheidet insbesondere,
ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Abschlußprüfung erfüllt sind,
in welchen Fächern mündlich geprüft wird,
über die Folgen einer während der Prüfung begangenen Täuschungshandlung und
über die Zuerkennung der Abschlüsse.
Der Prüfungsausschuß setzt für jedes Fach auf der Grundlage der in den einzelnen Kursen erbrachten Leistungen eine Vornote fest. In den Fächern, in denen keine weitere Prüfung stattfindet, ist die Vornote zugleich die Endnote.
Der Prüfungsausschuß stellt die Vornote und die Noten der einzelnen Prüfungsteile fest und beschließt die Endnote.
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von praktischen und mündlichen Prüfungen ist der…
Der Prüfungsausschuss legt das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung und der Weiterbildung fest. Er entscheidet außerdem über
Zuständig für die Durchführung der Prüfung, Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten sowie für die Abnahme von praktischen und mündlichen Prüfungen ist der…
Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung die Prüfungsaufgaben.
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören insbesondere
Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.