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Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ein Zeugnis über den erworbenen Abschluß.
Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten ein Zeugnis über die Teilnahme, in das die Endnoten aufzunehmen sind.
Die Zeugnisse werden nach einem einheitlichen, vom Kultusminister festzulegenden Muster erteilt. V. Abschnitt Schlußbestimmungen
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von der zuständigen Stelle ein Zeugnis.
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis.
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 2.
Über die bestandene Abschlussprüfung erhält die Kandidatin oder der Kandidat ein Zeugnis; über die nicht bestandene Prüfung erhält sie oder er eine…
Ist die Prüfung bestanden, so erhält die Absolventin oder der Absolvent ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 8 zu dieser Verordnung. Im Zeugnis sind die…
Über die Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle ein Zeugnis. Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Abschlussprüfung ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.