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Nach Abschluß der Beratungen teilt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Prüfungsteilnehmern die Noten der mündlichen Prüfung, die Abschlußnoten und das Ergebnis der Prüfung mit.
Im Anschluss an die Beratung des Prüfungsausschusses teilt der Vorsitz den Prüflingen die Einzelergebnisse der Prüfung sowie die Gesamtnote mit.
Das Gesamtergebnis sowie die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen gibt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die mündliche Prüfung der…
Die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses gibt der zu prüfenden Person im Anschluss an die mündliche Prüfung das Ergebnis der Prüfung bekannt. Über die…
Der Vorsitzende gibt den Prüfungsteilnehmern nach Abschluss der Beratungen des Prüfungsausschusses das Gesamtergebnis der Prüfung, die Gesamtnote sowie die…
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern nach Abschluss der bestandenen Prüfung das…
1Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt den Prüflingen am Schluss der mündlichen Prüfung die Einzelnoten der mündlichen Prüfung und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.