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Für behinderte Prüfungsteilnehmer kann von den Bestimmungen dieser Verordnung abgewichen werden.
Soweit es die Behinderung eines Prüflings erfordert, kann mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde von Vorschriften dieser Verordnung abgewichen werden.
Soweit es die Behinderung eines Prüflings erfordert, kann mit Zustimmung der oder des Vorsitzenden des allgemeinen Prüfungsausschusses von einzelnen…
Soweit es die Behinderung oder der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann von einzelnen Bestimmungen…
Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß…
Behindert ein Teilnehmer durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, daß es nicht möglich ist, seine oder andere Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen,…
Soweit es die Behinderung einer Bewerberin oder eines Bewerbers erfordert, kann die Bezirksregierung von einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung abweichen. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.