Gesetze
Gesetz wird geladen …
Soweit es die Behinderung eines Prüflings erfordert, kann mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde von Vorschriften dieser Verordnung abgewichen werden.
Soweit es die Behinderung eines Prüflings erfordert, kann die obere Schulaufsichtsbehörde Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern oder…
Soweit es die Behinderung eines Prüflings erfordert, kann mit Zustimmung der oder des Vorsitzenden des allgemeinen Prüfungsausschusses von einzelnen…
Soweit es die Behinderung oder der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann von einzelnen Bestimmungen…
Für behinderte Prüfungsteilnehmer kann von den Bestimmungen dieser Verordnung abgewichen werden.
Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß…
Soweit es die Behinderung einer Bewerberin oder eines Bewerbers erfordert, kann die Bezirksregierung von einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung abweichen. Sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.