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Die in Artikel 1 Abs. 2 Nr. 1 a des Staatsvertrages genannten Flurstücke werden in die Gemeinde Lienen eingegliedert.
Die in Artikel 1 Abs. 2 Nr. 2 a des Staatsvertrages genannten Flurstücke werden in die Stadt Petershagen eingegliedert.
Die in Artikel 1 Abs. 2 Nr. 3 a des Staatsvertrages genannten Flurstücke werden in die Stadt Rahden eingegliedert.
Die in Artikel 1 Abs. 2 Nr. 4 des Staatsvertrages genannten Flurstücke werden in die Gemeinde Stemwede eingegliedert.
Die in Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages genannten Flurstücke werden in die Gemeinde Preußisch Oldendorf eingegliedert.
Die nach Artikel 1 Abs. 2 des Staatsvertrages vom Land Rheinland-Pfalz an das Saarland abgetretenen Flurstücke werden in die Gemeinde Freisen eingegliedert.
Die Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) - mit Ausnahme der in den §§ 3 Abs. 3, 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 9 genannten Fluren…
In die Stadt Nideggen werden folgende Flurstücke eingegliedert:
In die Stadt Krefeld werden folgende Flurstücke eingegliedert:
In die Gemeinde Steinhagen werden eingegliedert aus der Gemeinde Hoberge-Uerentrup die Flurstücke: Gemarkung Hoberge-Uerentrup Flur 1 Nr. 3, 5, 12, 13, 14, 21,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.