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Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Abs. 3 ist
für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln
die Bezirksregierung Köln,
für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster
die Bezirksregierung Arnsberg.
das Polizeipräsidium Dortmund für den Regierungsbezirk Arnsberg,
Zuständige Verwaltungsbehörde für
die Bezirksregierungen,
Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für
Die Bezirksregierungen sind zuständig für
die Bezirksregierungen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.