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Die Anerkennungsbefugnis gemäß § 20 Abs. 1 bis 5 LABG in Verbindung mit § 50 der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) wird auf die Bezirksregierungen übertragen.
die Anerkennungsbefugnis gemäß den Absätzen 1 bis 3 auf die Bezirksregierungen zu übertragen.
Die auf die einzelne Bezirksregierung übertragene Anerkennungsbefugnis bezieht sich auf innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik erworbene oder abgelegte…
Liegen die Voraussetzungen des § 10 vor, verleiht die Bezirksregierung der Einrichtung die Eigenschaft einer anerkannten Einrichtung der…
Die Landesregierung kann die Zuständigkeit entsprechend der §§ 2 bis 4 dieses Gesetzes auf eine einzelne Bezirksregierung übertragen.
Für die Prüfung und Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung von Sachkundelehrgängen nach § 8 Absatz 1 der Betreuerregistrierungsverordnung sind die…
Die Eignungsprüfung nach § 7 Absatz 3 der Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung erfolgt durch die oberste Dienstbehörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.