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Das Geschäftsjahr des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW ist das Haushaltsjahr.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW stellt für jedes Geschäftsjahr rechtzeitig vor dessen Beginn einen Wirtschaftsplan auf. Der Wirtschaftsplan umfasst einen zielbestimmenden Erfolgs- und Finanzplan sowie eine Stellenübersicht. Der Wirtschaftsplan bedarf der Genehmigung des Finanzministeriums. Das gleiche gilt für wesentliche Änderungen während des Geschäftsjahres. Das Finanzministerium kann Vorschriften über die Gliederung des Wirtschaftsplans erlassen.
Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Geschäftsjahr ist vor Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Stellt das Land einen Haushaltsplan für zwei Jahre auf, so kann hinsichtlich des Wirtschaftsplans entsprechend verfahren…
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Kalenderjahr ist vor Beginn ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Das für Finanzen zuständige Ministerium erstellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan, in dem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben…
Das Kommunalunternehmen hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan und dem…
Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen der Nachweis der Rücklagen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.