Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Innenministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Landtags und im Einvernehmen mit der Staatskanzlei Einzelheiten des Verfahrens nach diesem Gesetz zu regeln, insbesondere
zu Form und Inhalt der Unterschriftsbögen für eine Volksinitiative,
zu Form und Inhalt des Antrages auf Zulassung der Listenauslegung sowie der Eintragungs- und Nachtragslisten und des Eintragungsscheins für ein Volksbegehren,
zur Versagung der Entgegennahme von Eintragungslisten, der Zulassung zur Eintragung oder der Erteilung eines Eintragungsscheins sowie zu Eintragungsstellen und -zeiten für ein Volksbegehren und
hinsichtlich des Volksentscheids zur Bekanntmachung des Abstimmungstages durch die Gemeinden, zur Abstimmung, zur Feststellung und Anfechtung des Abstimmungsergebnisses sowie zur Wiederholung der Abstimmung.
zur Versagung der Entgegennahme von Eintragungslisten, der Zulassung zur Eintragung oder der Erteilung eines Eintragungsscheins sowie zu Eintragungsstellen und…
zum Zeitpunkt der Übersendung von Unterschriften für ein Volksbegehren sowie der Eintragungslisten (§ 18 a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2) gegenüber dem für…
Wird dem Antrag stattgegeben, so gibt das für Inneres zuständige Ministerium unverzüglich die Zulassung der Listenauslegung und gegebenenfalls der parallelen…
Wird dem Antrage stattgegeben, so gibt das Innenministerium unverzüglich die Zulassung der Listenauslegung unter inhaltlicher Angabe des Gegenstandes des…
Der Antrag auf Zulassung der Listenauslegung für eine Volksinitiative ist schriftlich an das Innenministerium zu richten.
Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt in der Landeswahlordnung die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften, insbesondere in § 3 über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.