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Die kommunalen Träger von Einrichtungen der Weiterbildung sind verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich einen Weiterbildungsentwicklungsplan im Benehmen mit den in ihrem Bereich tätigen anderen Trägern von Einrichtungen der Weiterbildung und den am Ort befindlichen Hochschulen aufzustellen und fortzuschreiben. Diese Verpflichtung trifft die Kreise für diejenigen kreisangehörigen Gemeinden ihres Gebietes, die nicht Träger von Einrichtungen der Weiterbildung sind. Die Kreise sind darüber hinaus verpflichtet, im Einvernehmen mit denjenigen kreisangehörigen Gemeinden ihres Gebiets, die Träger von Einrichtungen der Weiterbildung sind, Koordinierungspläne für das Kreisgebiet aufzustellen und fortzuschreiben.
Die Weiterbildungsentwicklungspläne und die Koordinierungspläne müssen Angaben über die erforderliche Personalausstattung, den Raumbedarf sowie die notwendigen Investitions-, Sach- und Folgekosten enthalten.
Durch die Weiterbildungsentwicklungspläne und die Koordinierungspläne ist in Abstimmung mit der Schulentwicklungsplanung die Mitbenutzung von Schulen, Schulzentren und anderen Kultureinrichtungen der betroffenen kommunalen Träger sicherzustellen.
Die Vorlage und Fortschreibung eines Weiterbildungsentwicklungsplans entsprechend den Rahmenrichtlinien ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung nach…
Die Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Bildungsveranstaltungen zur Weiterbildung soll durch Einrichtungen der Kreise, kreisfreien Städte,…
Die in Absatz 1 genannten Sachbereiche sind nach dem Grundsatz der Einheit der Bildung zu planen und zu organisieren.
Einrichtungen der Weiterbildung in kommunaler Trägerschaft sind Einrichtungen im Sinne des § 18 der Gemeindeordnung oder des § 16 der Kreisordnung. Kommunale…
Das in Absatz 1 genannte Bildungsangebot ist nach dem Grundsatz der Einheit der Bildung zu planen und zu organisieren.
Die Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Angebots an Lehrveranstaltungen zur Weiterbildung soll durch Einrichtungen des Landes, der Kreise, kreisfreien Städte,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.