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Der Braunkohlenausschuss wählt für die Dauer seiner Wahlperiode aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitgliedes des Braunkohlenausschusses ohne Aussprache seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und deren Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter. Er kann mehrere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter wählen.
Der Braunkohlenausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Zur Bearbeitung seiner Aufgaben nach § 24 kann der Braunkohlenausschuss Arbeitskreise aus seiner Mitte bilden.
Die Sitzungen des Braunkohlenausschusses sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann für einzelne Angelegenheiten durch Beschluss des Braunkohlenausschusses ausgeschlossen werden.
Die Regionalplanungsbehörde Köln ist Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses.
Als zuständiges Gremium für die Braunkohlenplanung wird der Braunkohlenausschuss eingerichtet.
Der Braunkohlenausschuss wird zu seiner konstituierenden Sitzung vom bisherigen vorsitzenden Mitglied nach Berufung der Mitglieder der Regionalen Bank und der…
Die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf machen die Zusammensetzung des Braunkohlenausschusses in ihrem jeweiligen Amtsblatt bekannt.
Die Mitglieder des Braunkohlenausschusses nach § 21 Absatz 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind innerhalb von zehn Wochen nach Beginn der…
Die Anzahl und die Verteilung der stimmberechtigten Mitglieder des Braunkohlenausschusses ergibt sich aus den §§ 20 und 21 des Landesplanungsgesetzes…
Der Braunkohlenausschuss entscheidet nach Abschluss des Erarbeitungsverfahrens über die Aufstellung des Braunkohlenplans. § 19 Absatz 4 gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.