Gesetze
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Bei der Veröffentlichung von Gesetzen mit Verfallklausel ist unter Anfügung einer Fußnote am Ende des Gesetzestextes folgende redaktionelle Anmerkung anzufügen: „Dies ist eine gesetzlich angeordnete Evaluierungsverpflichtung. Sie verpflichtet die Landesregierung, dem Landtag rechtzeitig vor dem genannten Datum das Ergebnis der Evaluierung vorzulegen.“
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss spätestens zum 31. Dezember 2015 und danach alle…
Der abschließende Evaluierungsbericht ist der Kommission spätestens neun Monate vor Auslaufen der Regelung vorzulegen. Diese Frist kann bei Regelungen, bei…
Die Landesregierung benennt dem Landtag jährlich alle Gesetze, die zum Zweck der Evaluierung eine Verfallklausel oder Berichtspflicht aufweisen und deren…
Dieses Gesetz ist zwei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren. Über das Ergebnis der Evaluation ist dem Landtag zu berichten. Teil 9 Schlussbestimmungen
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.
Die Landesregierung überprüft dieses Gesetz bis zum 31. Dezember 2027 und erstattet dem Landtag hierüber Bericht. Danach ist das Gesetz alle zehn Jahre zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.