Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sind sechs Stunden freie Arbeit zu leisten. In Ausnahmefällen kann die Vollstreckungsbehörde den Anrechnungsmaßstab insbesondere mit Rücksicht auf Inhalt und Umstände der Tätigkeit oder auf die persönlichen Verhältnisse der Verurteilten bis auf drei Stunden herabsetzen.
Bleiben die Verurteilten der Arbeit fern, wird die versäumte Arbeitszeit auch dann nicht auf die Gesamtarbeitszeit angerechnet, wenn das Fernbleiben entschuldigt ist.
Haben die Verurteilten die erforderliche Stundenzahl freier Arbeit geleistet, ist die Geldstrafe getilgt. Die Strafvollstreckungsbehörde teilt den Verurteilten schriftlich mit, dass die Zahlung der Geldstrafe erledigt ist.
Verurteilte können jederzeit noch nicht getilgte Geldstrafen zahlen.
Ist dem Verurteilten nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so bewilligt ihm das Gericht…
Die Geldstrafe oder der Teilbetrag der Geldstrafe wird vor Ablauf von zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit nur beigetrieben, wenn auf Grund bestimmter…
Bleibt die verurteilte Person der Arbeit fern, wird die versäumte Arbeitszeit auch dann nicht auf die Gesamtarbeitszeit angerechnet, wenn das Fernbleiben…
Die Strafvollstreckungsbehörde kann den verurteilten Personen auf Antrag gestatten, eine uneinbringliche Geldstrafe durch freie Arbeit zu tilgen.
Ersatzfreiheitsstrafen werden nicht vollstreckt, solange den Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit gestattet ist oder über den Antrag der…
Die Ersatzfreiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, solange der verurteilten Person ihre Abwendung durch freie Arbeit gestattet ist oder über den Antrag der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.