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Das Prüfungsamt teilt dem Prüfling die Prüfungsgegenstände und den Prüfungstermin mit.
Die während der Prüfungen nach § 15 zu erbringenden Leistungen werden mit folgenden Punkten und Noten bewertet:
Die Termine für die mündliche Prüfung bestimmt der Prüfungsausschuss.
Die Unterrichtsproben werden am Prüfungstage beurteilt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung geht der mündlichen voraus. Der Institutsvorsteher setzt den…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung soll bereits während der vorgesehenen Dauer des…
Das Landesprüfungsamt setzt den Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung fest und teilt die Termine und Prüfungsfächer spätestens zehn Tage vorher den Prüflingen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.