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Für die wesentlichen Belastungen, die dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe durch das Ausführungsgesetz Sozialgesetzbuch XIV Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1431) entstehen, wird ein finanzieller Ausgleich durch das Land gewährt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Der finanzielle Ausgleich beträgt im Jahr 2022 45 794 944 Euro, im Jahr 2023 69 098 724 Euro und in den darauffolgenden Jahren jeweils 69 505 033 Euro. Die Höhe…
Die voraussichtliche Gesamthöhe des finanziellen Ausgleichs ab dem Jahr 2011 ergibt sich aus der Kostenfolgeabschätzung in Anlage 1.
11.994.160 Euro
ab dem Jahr 2025 in Höhe von 1 519 917,00 Euro.
Der Belastungsausgleich für das Jahr 2017 beträgt 6 393 371 Euro.
Der auszugleichende Aufwand wird pauschaliert. Die jährliche Gesamthöhe beträgt 10 Millionen Euro. Absatz 7 bleibt unberührt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.