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Für die gesetzliche Unfallversicherung im Landes- und Kommunalbereich in Nordrhein-Westfalen wird am 1. Januar 2008 die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf errichtet. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat Regionaldirektionen in Düsseldorf und Münster. Sie wirkt auf eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitsmengen im Rheinland und in Westfalen hin.
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist eine landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie besitzt unbeschadet des Rechts zur Aufstellung einer Dienstordnung das Recht, Beamte zu haben (Dienstherrenfähigkeit). Sie ist zur Dienstsiegelführung berechtigt.
Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, durch Satzungsbeschluss freiwillige Unterstützungsleistungen für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren…
Die Landesbank Nordrhein-Westfalen ist mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in…
Die Mittel für die Ausgaben der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen werden durch Beiträge der Unternehmen, für die sie zuständig ist, und sonstige Einnahmen…
Für das Saarland wird als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die in den §§ 128 und 129 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen und…
der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Die am 31. Dezember 2007 bei den eingegliederten Unfallversicherungsträgern tätigen Tarifbeschäftigten und Dienstordnungsangestellten sowie die zu ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.