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Den Kunsthochschulen, dem Landesarchiv NRW in Duisburg, dem Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen in Köln und der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln wird die Befugnis übertragen, gemäß § 57 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung in Verträge zwischen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und ihrer Dienststelle einzuwilligen.
Die Befugnis, gemäß § 57 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden…
Den Landesmittelbehörden im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen wird nach § 57 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung, in der Fassung der Bekanntmachung…
Den Direktorinnen oder den Direktoren des Geologischen Dienstes – Landesbetrieb – , des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen und des Materialprüfungsamtes…
gemäß § 57 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung in Verträge zwischen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und ihrer Dienststelle einzuwilligen, soweit es sich um…
Die Befugnis, gemäß § 57 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden…
Den Präsidentinnen und Präsidenten der oberen Landesgerichte sowie den Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälten wird für die ihnen nachgeordneten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.