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Den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte wird zur Wahrnehmung der Staatsaufsicht nach § 62 Abs. 2 BRAO die Bearbeitung der Eingaben übertragen, in denen Beschwerde über die Rechtsanwaltskammer im Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichts geführt wird.
den Oberlandesgerichten, den Landgerichten und den Amtsgerichten die Präsidentin oder der Präsident des jeweiligen Oberlandesgerichts,
Im Anschluß an das Verfahren nach § 66 Abs. 1 bis 5 können die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts oder der Bezirkspersonalrat der…
Die Ermächtigungen der Landesregierung im Gerichtsverfassungsgesetz und in anderen Bundesgesetzen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Verhandlung und Entscheidung über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in Verfahren nach dem…
Die Ermächtigung der Landesregierung, die der Landesjustizverwaltung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz zustehenden Befugnisse durch Rechtsverordnung auf…
In anderen als den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Fällen ist für die Entscheidung über den Widerspruch, wenn ein solcher stattfindet, und die Vertretung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.