Gesetze
Gesetz wird geladen …
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen müssen
im Rahmen ihrer Anerkennung und Kapazitäten von allen Herstellern der Bauprodukte und Anwendern von Bauarten in Anspruch genommen werden können,
die Vertraulichkeit auf allen ihren Organisationsebenen sicherstellen,
der Anerkennungsbehörde auf Verlangen Gelegenheit zur Überprüfung geben,
regelmäßig an einem von der Anerkennungsbehörde vorgeschriebenen Erfahrungsaustausch der für das Bauprodukt oder die Bauart anerkannten Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen teilnehmen,
ihr technisches Personal hinsichtlich neuer Entwicklungen im Bereich der Anerkennung fortbilden und die technische Ausstattung warten, so erneuern und ergänzen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen während des gesamten Anerkennungszeitraumes erfüllt sind,
Aufzeichnungen über die einschlägigen Qualifikationen, die Fortbildung und die berufliche Erfahrung ihrer Beschäftigten führen und fortschreiben,
Anweisungen erstellen, aus denen sich die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beschäftigten ergeben, und diese fortschreiben,
die Erfüllung der Pflichten nach den Nummern 4 bis 7 sowie nach § 9 Absatz 3 Nummer 2 und 3 zusammenfassend dokumentieren und dem Personal zugänglich machen, und
einen Wechsel in der Leitung der Stelle oder der Stellvertretung, wesentliche Änderungen in der gerätetechnischen Ausrüstung sowie Änderungen, die dazu führen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, der Anerkennungsbehörde unverzüglich anzeigen.
die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen, auch durch Zugangsgewährung zu seinen Einrichtungen während seiner üblichen…
verfügen über angemessene und ordnungsgemäß gewartete Einrichtungen und Ausrüstungen, damit ihr Personal die amtlichen Kontrollen und anderen amtlichen…
die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes zu überwachen,
Die Beschäftigten sind von den Festlegungen in Kenntnis zu setzen und deren Umsetzung ist zu dokumentieren.
einen Wechsel der Leiterin oder des Leiters der Stelle oder der Stellvertreterin oder des Stellvertreters, wesentliche Änderungen in der gerätetechnischen…
Ergeben sich Änderungen der Verhältnisse der Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 und 5, sind sie verpflichtet, dies der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.