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Das für Klimaschutz zuständige Ministerium ist
zuständige oberste Landesbehörde nach § 7 Absatz 2 und zuständige Behörde nach § 11 des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258) in der jeweils geltenden Fassung und
zuständige Behörde für die Anzeige weiterer technischer Anforderungen gemäß § 17 Absatz 2 und die Zulassung von Ausnahmen gemäß § 18 Absatz 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist zuständige Behörde für die Ausführung
Zuständige Verwaltungsbehörde für
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Abs. 3 ist
zuständige oberste Landesbehörde nach § 15 des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2008 (BGBl. I…
des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258) in der jeweils geltenden Fassung,
Zuständige Behörde im Sinne von § 2 Nummer 4 und 7 des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367) in der jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.