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Der Geologische Dienst NRW – Landesbetrieb – ist zuständige Behörde im Sinne des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387).
Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 39 des Geologiedatengesetzes ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Zuständige Behörde für den Vollzug des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) in der jeweils geltenden Fassung ist das Landesamt für Umwelt-…
Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 39 des Geologiedatengesetzes ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
Zuständige Behörde für die Ausführung des Bundesberggesetzes und der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist die Bezirksregierung…
Die Berechtigung zum Abruf der Daten durch die in § 4 genannten öffentlichen Stellen über das automatisierte Abrufverfahren wird diesen Stellen auf…
des Geologischen Dienstes NRW – Landesbetrieb -,
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die zuständige Behörde im Sinne des Bürgerenergiegesetzes NRW vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1386). Sie ist für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.