Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Hauptwahlleiterin oder der Hauptwahlleiter benachrichtigt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber und fordert sie auf, innerhalb von zehn Tagen schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.
Geben die Gewählten bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl als angenommen. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. Annahme- und Ablehnungserklärung können nicht widerrufen werden.
Lehnt eine Gewählte oder ein Gewählter die Annahme der Wahl ab oder scheidet ein Mitglied aus, so tritt an die Stelle die nächstfolgende Bewerbung desselben Wahlvorschlages, bei Durchführung der relativen Mehrheitswahl das Ersatzmitglied mit der höchsten Stimmenzahl. Erfolgte die Wahl über einen Einzelwahlvorschlag oder ist der Wahlvorschlag erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt. Die Absätze 1 und 2 finden entsprechende Anwendung.
Die Wahl gilt als angenommen, wenn die Gewählte dem Wahlvorstand nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über das Wahlergebnis…
Geben die Gewählten bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl als angenommen. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung.…
Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter benachrichtigt die Gewählten schriftlich oder elektronisch und fordert sie auf binnen einer Woche schriftlich zu erklären,…
Die Gewählten sind in der Benachrichtigung nach Absatz 1 darauf hinzuweisen, dass die Wahl als angenommen gilt, wenn innerhalb der Frist keine Erklärung…
Der Wahlleiter stellt unverzüglich nach Ausscheiden des bisherigen Vertreters den Listennachfolger oder das Freibleiben des Sitzes fest. Der Wahlleiter…
Absatz 1 gilt nicht, wenn die Gewählte einer Personalvertretung angehört oder mit Personalangelegenheiten befasst ist. In diesem Fall ist die Wahl angenommen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.