Gesetze
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Der Vorstand der Kammer bestimmt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Wahlperiode einen Werktag als Wahltag. Die Wahl endet an diesem Tag um 18 Uhr. Die Kammer teilt der Aufsichtsbehörde den Wahltag mit.
Ist der Antrag zulässig, bestimmt die Aufsichtsbehörde im Benehmen mit dem Vorstand der Kammer binnen zwei Wochen nach Eingang des Antrags den Wahltag. Die Wahl…
Der Tag, bis zu dem die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln bei der Landwirtschaftskammer eingegangen sein müssen (Wahltag), wird von der Landwirtschaftskammer…
Die Wahlzeit beginnt mit der Absendung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten und endet mit Ablauf des Wahltages. Der Wahlausschuss legt mit der endgültigen…
Die Landwirtschaftskammer setzt den Tag und die Uhrzeit fest, bis zu denen die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln zur Wahl der Mitglieder bei der Wahlleitung…
Die Wahl zur Kammerversammlung wird von der jeweiligen Kammer vorbereitet und durchgeführt. Sie findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt. Die neue…
Die Wahl soll mindestens zwei Wochen vor Ablauf des Geschäftsjahres stattfinden. Der Wahlvorstand bestimmt einen Arbeitstag als Wahltag, die Wahlzeit und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.