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Das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen, innerhalb der Fachrichtung Kommunalverwaltung das zuständige Studieninstitut, setzt die Prüfungstermine fest.
Die Aufgaben für die Abschlussprüfung bestimmt innerhalb der Fachrichtung Landesverwaltung das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen, innerhalb der Fachrichtung Kommunalverwaltung das zuständige Studieninstitut. Für den Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation bestimmt die ausbildende Behörde die Variante gemäß § 7 Absatz 4 Nummer 3 a und b Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung.
Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses richtet sich nach § 40 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in der jeweils geltenden Fassung. Als Lehrkräfte im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Lehrkräfte des Studieninstituts.
Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben einschließlich der jeweils zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel sowie der Lösungsskizzen mit…
Die Aufgaben für die Abschlussprüfung bestimmt innerhalb der Fachrichtung Landesverwaltung das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen, innerhalb der…
Die zuständige Stelle setzt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen fest. Diese Termine sollen…
Die zuständige Stelle legt die Prüfungstermine im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss je nach Bedarf fest. Diese sollen nach Möglichkeit mit den betroffenen…
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Termine der schriftlichen Prüfung. In den Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik sowie Gesundheit und Soziales…
Die zuständige Stelle setzt im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Prüfungstermine und den Prüfungsort fest. Diese Termine sollen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.