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Das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen, innerhalb der Fachrichtung Kommunalverwaltung das zuständige Studieninstitut, setzt die Prüfungstermine fest.
Die Aufgaben für die Abschlussprüfung bestimmt innerhalb der Fachrichtung Landesverwaltung das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen, innerhalb der Fachrichtung Kommunalverwaltung das zuständige Studieninstitut.
Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses richtet sich nach § 40 Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in der jeweils geltenden Fassung. Als Lehrkräfte im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Lehrkräfte des Studieninstituts.
Das Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen, innerhalb der Fachrichtung Kommunalverwaltung das zuständige Studieninstitut, setzt die Prüfungstermine fest.
Die zuständige Stelle setzt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen fest. Diese Termine sollen…
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss des zuständigen Studieninstitutes für kommunale Verwaltung abgelegt. Er führt die Bezeichnung ,,Prüfungsausschuss…
Das Landesprüfungsamt entscheidet über die Anträge auf Zulassung zur Prüfung und setzt im Benehmen mit der Leitung der Akademie die Prüfungstermine fest.
Die zuständige Stelle bestimmt die für die Durchführung der Prüfung maßgebenden Termine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des…
Die zuständige Stelle legt die Prüfungstermine im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss je nach Bedarf fest. Diese sollen nach Möglichkeit mit den betroffenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.