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Während der Ausbildung werden die Beamtinnen und Beamten praktisch und theoretisch ausgebildet. Die praktische Ausbildung umfasst mehrere in entsprechenden Ausbildungsstellen abzuleistende Abschnitte, die theoretische Ausbildung wird in zentralen Lehrgängen an dem zuständigen Studieninstitut für kommunale Verwaltung vermittelt.
Die Beamtinnen und Beamten sind zum eigenständigen Lernen verpflichtet.
Während der Ausbildung werden die Beamtinnen und Beamten praktisch und theoretisch ausgebildet. Die praktische Ausbildung umfasst mehrere in entsprechenden…
Während der Ausbildung wird der Beamte praktisch und theoretisch ausgebildet. Die praktische Ausbildung umfasst mehrere in entsprechenden Ausbildungsstellen…
Die Beamtinnen und Beamten werden nach dem dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung beigefügten Ausbildungsplan (Anlage 1) ausgebildet. Die Ausbildung sollte…
Zu der theoretischen Ausbildung sind die Beamtinnen und Beamten rechtzeitig dem zuständigen Studieninstitut für kommunale Verwaltung zuzuweisen. Die Form des…
Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, durch Selbststudium an der Vervollkommnung ihres fachlichen Wissens zu arbeiten.
Die Ausbildung vermittelt den Beamten die für die Laufbahn erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten. Neben dem notwendigen Fachwissen werden die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.