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Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist zuständig für die
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen ist, soweit § 5 nicht Abweichendes bestimmt, zuständig für die
werden übertragen auf das Landesamt für Besoldung und Versorgung, soweit es für die Besoldungs- und Vergütungsfälle des Geschäftsbereichs des Ministeriums für…
Die nachstehenden Befugnisse werden auf das Landesamt für Besoldung und Versorgung, soweit es für die Besoldungs- und Vergütungsfälle aus dem Geschäftsbereich…
Soweit nach dieser Verordnung Zuständigkeiten auf das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen übertragen sind, ist dieses auch zuständig:
das Landesamt für Besoldung und Versorgung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.