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Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 76 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von den Vorschriften in § 9 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Zweitkennzeichen).
Im Übrigen sind für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach §46 Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung die Bezirksregierungen zuständig. Örtlich…
Sind die Bezirksregierungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständig, entscheiden sie unbeschadet der in § 13 Satz 1…
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die technische Aufsicht über Straßenbahnen und Obusunternehmen nach § 54 Absatz 1 Satz 3 des…
Die Zulassungsbehörden nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind zuständig für Änderungen in Nummer 4 und 5 von ADR-Zulassungsbescheinigungen nach…
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständige Behörde für die Genehmigung von und Aufsicht über Luftfahrtunternehmen nach § 20 Absatz 1 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.